Der Mietvertrag
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsvereinbarung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag geschlossen.
Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 10%.
Bis zum in der Buchung vereinbarten Mietbeginn kann der Gast durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung.
Es gelten die folgenden pauschalen Stonierungskosten pro Wohneinheit:
25 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 75. und bis zum 45. Tag vor Mietbeginn
45 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 45. und bis zum 25. Tag vor Mietbeginn
75 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 25. und bis zum 15. Tag vor Mietbeginn
90 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 15. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach obigem Punkt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
Bei Absage einer gebuchten Reservierung, vorzeitiger Abreise oder verspäteter Ankunft gelten die Bedingungen des Gastaufnahmevertrages.
Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung der Miete / eines Schadenersatzes.
Alle Gäste sind dazu angehalten den Müll zu trennen.
Rauchen ist im Interesse der nachfolgenden Gäste nur auf den Terrassen gestattet.
Alle Ferienwohnungen dürfen nur mit der vereinbarten Zahl von Mietern belegt werden.
Der Mieter behandelt die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich und hinterlässt sie ordentlich.
Der Mieter haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden.
Bei nicht auswaschbaren Flecken in der Bettwäsche, auch bei den Handtüchern sowie bei grobfahrlässigen Flecken an den Wänden fordern wir von Ihnen einen pauschalen Schadenersatz.
Die Anreise kann ab 16.00 Uhr, die Abreise sollte gegen 10.00 Uhr erfolgen.
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Endreinigungsgebühren fallen nicht an, sofern der Mieter die Wohnung ordentlich hinterlässt.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Reiserücktrittsversicherung:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Diese schützt Sie, wenn Sie die Reise absagen müssen, denn auch schicksalhafte Ereignisse wie Krankheit oder Unfall verpflichten zur Zahlung einer gebuchten Unterkunft.